FTX_OBL_ABB_Aktivitäten_2005

26. Februar 2005: Die lange Nacht der Kultur

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Literarischen Gesellschaft und der Arbeitsstelle Bertolt Brecht (ABB) Im PrinzMaxPalais, Karlsstraße 15, Nähe Europaplatz

Geplant ist ein geselliger Abend mit Videovorführungen und Lesungen mit Kommentaren, der mit zwei längeren Pausen auf ca. vier Stunden mit anschließendem >geselligem Beisammensein< anzusetzen ist. Das Recht spielt in Brechts Werk mindestens drei entscheidende Rollen:

  1. Vordergründig als Thema, insofern in vielen Texten Brechts unmittelbar über Recht und Rechtsprechung gehandelt wird, am deutlichsten im Kaukasischen Kreidekreis, in dem die >wahre Mutter< ihr Recht nur erhalten kann, wenn der Richter das Recht, das er zu vertreten hat, bricht (wie es denn auch geschieht). Weitere Beispiele sind u.v.m.: Das Verhör/Die Verurteilung des Lukullus, Die Ausnahme und die Regel.
  2. Hintergründig in der Dramaturgie, insofern vielen Texten Brechts das Muster von Gerichtsverhandlungen zugrunde liegt, z.B. in Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny.
  3. Durch die Zensur, insofern B. sich sowohl in der Weimarer Republik als auch in der DDR - bedingt auch in den USA - mit der Zensur auseinander zu setzen hatte. Ein eklatanter Fall ist der Film Kuhle Wampe, der zunächst verboten, dann aber nur mit Schnitten zugelassen worden ist. Hier ist der glückliche Fall gegeben, dass ein Teil des geschnittenen Materials noch vorhanden ist (z.B. die >berüchtigte< Nacktbadeszene am Sonntag morgen mit Kirchenglockengeläute im Hintergrund). Ein weiterer eklatanter Fall ist der Eingriff der Regierungsspitze der DDR in die Oper Die Verurteilung des Lukullus, ein Fall der ebenfalls gut dokumentiert ist. In beiden Fällen hat Brecht mit dem ihm eigentümlich Humor reagiert, sodass auch gelacht werden darf.

Im Übrigen lässt sich an den Beispielen zeigen, inwieweit das geltende Recht an den Kunstwerken sozusagen mitschreibt und sie gegen den Willen der Urheber verändert bis verstümmelt.

Auch ist die Selbstzensur nicht zu vergessen, die Brecht bei seinen >pornografischen< Gedichten geübt hat. - Einen besonderen Fall stellt Brechts Dreigroschenprozeß dar. Es ist ein Prozess, den Brecht gegen die Justiz der Weimarer Republik und die publizistische Öffentlichkeit als "soziologisches Experiment" geführt bzw. >inszeniert< hat, indem er diese der eigenen Lügen überführt, d.h., er kann nachweisen, dass Justiz und Öffentlichkeit das eigene Recht mit den Füßen treten.

Auch in Brechts Leben spielten Prozesse eine nicht geringe Rolle, u.a. war in Karlsruhe eine Klage wegen Gotteslästerung gegen ihn anhängig, und in den USA musste sich Brecht vor dem berüchtigten "Ausschuss für unamerikanische Tätigkeiten" (HUAC) verantworten. Brechts theaterreifer Auftritt ist in einem Filmmitschnitt dokumentiert (auch hier darf gelacht werden).

Vorläufige Programmfolge:

20.10 Uhr "Recht und Rechtsprechung in Brechts Werk". Einführung ins Thema; Lesung mit Kommentaren zum Komplex 1 sowie zum Dreigroschenprozess und zur Lukullus-Oper (max. 60 Minuten) Pause (ca. 20 Minuten)

21.30 Uhr "Dramaturgie nach dem Muster einer Gerichtsverhandlung bei Brecht". Lesung mit Kommentaren zum Komplex 2 (max. 45 Minuten)

Pause (ca. 30 Minuten)

22.45 Uhr Feigenblatt für "Kuhle Wampe" (Film, 60 Minuten)

23.45 Uhr Texte und Kommentare zu "Kuhle Wampe" sowie anderen Zensurprozessen und zu Brechts Selbstzensur (ca. 25 Minuten)

00.10 Uhr Brecht vor dem HUAC (Film, ca. 20 Minuten) - Ausklang
Artikel zur Veranstaltung


15. September 2005: Politische Gebrauchslyrik im 20. Jahrhundert.

Theodor-Heuss-Akadmie, Gummersbach, 15.-17. September 2005
Vortrag: Bertolt Brechts Medienlyrik